Rezept und Kosten (Stand November 2026)
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Seit dem 30. Juli 2026 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können sie weiterhin Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon übernehmen.[16]
Voraussetzung ist, dass eine übliche Behandlung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht in Frage kommt und eine spürbare Besserung zumindest möglich erscheint. Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse in der Regel zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten innerhalb von vier Wochen.[16]
Cannabisblüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Häufige Fragen
Kann Cannabis bei Herzschwäche helfen?
Ein Nutzen ist nicht belegt. Es gibt keine Studie, die Cannabis bei Herzinsuffizienz auf Wirksamkeit geprüft hat. Die American Heart Association sieht bei Cannabis kaum Nutzen für Herz und Kreislauf.[3]
Ist CBD bei Herzinsuffizienz unbedenklich?
Das lässt sich nicht sagen. Mögliche günstige Effekte von CBD auf das Herz kennt man vor allem aus Labor- und Tierversuchen, klinische Studien gibt es nur wenige.[5] Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind bei Cannabis-Arzneimitteln möglich.[12]
Verändert THC Puls und Blutdruck?
Ja, das ist möglich. Laut Fachinformation kann THC den Puls beschleunigen und den Blutdruck senken oder erhöhen, beim raschen Aufstehen auch stark abfallen lassen. Menschen mit Herzerkrankungen sind dafür anfälliger.[7]
Wirkt Cannabis mit Herzmedikamenten zusammen?
Das kann passieren, zum Beispiel mit Gerinnungshemmern oder mit Mitteln, die ebenfalls auf Herz und Kreislauf wirken.[7] Bringen Sie deshalb eine vollständige Medikamentenliste zum Arztgespräch mit.
Bekomme ich bei Herzinsuffizienz Cannabis auf Rezept?
Eine Ärztin oder ein Arzt kann medizinisches Cannabis bei einer schwerwiegenden Erkrankung verordnen, wenn übliche Behandlungen nicht in Frage kommen. Die gesetzliche Krankenkasse muss vor der ersten Verordnung in der Regel zustimmen. Cannabisblüten bezahlt sie seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.[16]
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder mit Ihrer Kardiologin oder Ihrem Kardiologen, bevor Sie Cannabis oder CBD einnehmen. Bringen Sie alle Medikamente mit, auch frei verkäufliche. Wenn Schlafstörungen, Angst oder Schmerzen Sie belasten, gehört das ebenfalls ins Gespräch, denn dafür gibt es verschiedene Behandlungswege.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung mit Cannabis für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer persönlichen Untersuchung.