Rezept und Kosten (Stand November 2026)
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Seit dem 30. Juli 2026 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können sie weiterhin Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon übernehmen.[16]
Voraussetzung ist, dass eine übliche Behandlung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht in Frage kommt und eine spürbare Besserung zumindest möglich erscheint. Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse in der Regel zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten innerhalb von vier Wochen.[16]
Cannabisblüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Häufige Fragen
Hilft Cannabis bei Fibromyalgie?
Das ist nicht ausreichend belegt. Die strengste Auswertung fand keinen überzeugenden Nutzen.[1] Neuere Daten deuten bei einem Teil der Betroffenen auf weniger Schmerzen hin, stammen aber vor allem aus Beobachtungsstudien.[2]
Hilft Cannabis, wenn Opioide nicht gewirkt haben?
Ob Cannabis dann hilft, ist nicht belegt. Eine Auswertung von 2021 fand nur sehr unsichere Hinweise, dass sich Opioide mit Cannabis einsparen lassen.[17] Starke Opioide werden bei Fibromyalgie ohnehin nicht empfohlen.[8]
Ist CBD allein eine Möglichkeit?
In der Cochrane-Übersicht gab es keine Studie mit CBD allein.[1] CBD verursacht weniger Nebenwirkungen als THC, kann aber die Wirkung anderer Medikamente verändern.[13]
Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?
Wer ein für ihn verschriebenes Cannabisarzneimittel bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter die Bußgeldregel für Cannabis am Steuer.[18] Fahren dürfen Sie aber nur, wenn Sie sicher fahrtüchtig sind. Besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Bezahlt die Krankenkasse Cannabis bei Fibromyalgie?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können die gesetzlichen Kassen Extrakte, Dronabinol oder Nabilon übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Cannabisblüten zahlen sie seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.[16]
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, wenn die Beschwerden Sie trotz Behandlung stark einschränken. Gemeinsam können Sie klären, welche Behandlungen noch offen sind und ob ein Versuch mit Cannabis in Ihrem Fall vertretbar ist. Bei schwer behandelbaren Verläufen kann eine Überweisung in eine schmerzmedizinische oder rheumatologische Praxis sinnvoll sein.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung mit Cannabis für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer persönlichen Untersuchung.