Rezept und Kosten (Stand November 2026)
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Seit dem 30. Juli 2026 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können sie weiterhin Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon übernehmen.[5]
Voraussetzung ist, dass eine übliche Behandlung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht in Frage kommt und eine spürbare Besserung zumindest möglich erscheint. Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse in der Regel zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten innerhalb von vier Wochen.[5]
Cannabisblüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Häufige Fragen
Kann Cannabis den Gelenkverschleiß aufhalten?
Dafür gibt es keinen Beleg. Studien am Menschen haben nur Schmerzen, Beweglichkeit und Lebensqualität untersucht, und bei Arthrose zeigte sich dabei kein klarer Vorteil gegenüber Scheinmedikament.[1]
Bringt CBD-Öl etwas bei Knie-Arthrose?
In einer kontrollierten Studie mit 86 Betroffenen brachte CBD zum Einnehmen keinen Vorteil gegenüber Scheinmedikament.[8] Auch eine Übersicht über chronische Schmerzen fand für CBD allein keine Wirkung.[10]
Welche Nebenwirkungen hat medizinisches Cannabis im Alter?
Häufig sind Schwindel, Schläfrigkeit und Mundtrockenheit.[3] Bei älteren Menschen ist vor allem der Schwindel wichtig, weil er die Sturzgefahr erhöht.[4]
Wer verschreibt medizinisches Cannabis bei Arthrose oder Rückenschmerzen?
Verschreiben kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin oder ein Facharzt, etwa für Orthopädie oder Schmerztherapie. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt von engen Voraussetzungen ab und muss vorher beantragt werden.[5]
Bezahlt die Krankenkasse Cannabis bei Arthrose?
Cannabisblüten bezahlen die gesetzlichen Kassen seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Extrakte sowie Dronabinol oder Nabilon können sie bei einer schwerwiegenden Erkrankung übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kasse vorher zustimmt.[5]
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder Ihrer orthopädischen Fachpraxis, wenn Gelenk- oder Rückenschmerzen trotz Behandlung stark bleiben. Bringen Sie eine Liste aller Medikamente mit, auch frei verkäufliche. Fragen Sie nach Nutzen, Nebenwirkungen und Sturzgefahr, und danach, welche anderen Möglichkeiten es für Sie noch gibt.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung mit Cannabis für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer persönlichen Untersuchung.