Rezept und Kosten (Stand November 2026)
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Seit dem 30. Juli 2026 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können sie weiterhin Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon übernehmen.[14]
Voraussetzung ist, dass eine übliche Behandlung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht in Frage kommt und eine spürbare Besserung zumindest möglich erscheint. Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse in der Regel zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten innerhalb von vier Wochen.[14]
Cannabisblüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Häufige Fragen
Hilft Cannabis bei chronischen Schmerzen im Alter?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. In Studien zeigte sich bei einem Teil der Betroffenen eine kleine zusätzliche Linderung gegenüber Placebo.[1] Für ältere Menschen gibt es nur wenige Daten, weil die Teilnehmenden meist jünger waren.[3]
Welche Nebenwirkungen hat medizinisches Cannabis?
Häufig sind Schwindel, Müdigkeit, Schläfrigkeit und Mundtrockenheit. Präparate mit THC verursachen mehr Nebenwirkungen als reines CBD.[10] Für ältere Menschen ist vor allem das höhere Sturzrisiko wichtig.
Kann ich mit Cannabis andere Schmerzmittel einsparen?
Das ist nicht belegt. Eine Auswertung von 2021 fand dafür nur sehr unsichere Hinweise.[9] Ändern Sie Ihre Medikamente nur nach Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Bezahlt die Krankenkasse Cannabis bei chronischen Schmerzen?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können die gesetzlichen Kassen Extrakte, Dronabinol oder Nabilon übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Cannabisblüten zahlen sie seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.[14]
Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?
Verschreiben dürfen Ärztinnen und Ärzte.[15] Erste Ansprechperson ist Ihre Hausarztpraxis. Sie kann bei Bedarf an eine schmerzmedizinische Praxis überweisen.
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, wenn Ihre Schmerzen trotz Behandlung stark bleiben. Gemeinsam können Sie klären, welche Möglichkeiten es gibt und ob ein Versuch mit Cannabis in Ihrem Fall vertretbar ist. Bei schwer behandelbaren Schmerzen kann eine Überweisung in eine schmerzmedizinische Praxis sinnvoll sein.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung mit Cannabis für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer persönlichen Untersuchung.