Rezept und Kosten (Stand November 2026)
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Seit dem 30. Juli 2026 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Bei einer schwerwiegenden Erkrankung können sie weiterhin Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon übernehmen.[12]
Voraussetzung ist, dass eine übliche Behandlung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht in Frage kommt und eine spürbare Besserung zumindest möglich erscheint. Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse in der Regel zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten innerhalb von vier Wochen.[12]
Cannabisblüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Häufige Fragen
Hilft Cannabis gegen das Zittern bei Parkinson?
Das ist nicht belegt. Kontrollierte Studien fanden keinen klaren Vorteil gegenüber einem Scheinmedikament bei Zittern, Steifheit oder verlangsamten Bewegungen.[1][2] Einzelne Erfahrungsberichte ersetzen solche Studien nicht.
Was sagt die deutsche Parkinson-Leitlinie zu Cannabis?
Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie von 2023 gibt keine Empfehlung zu Cannabis oder Cannabinoiden.[3] Sie setzt auf die etablierten Parkinson-Medikamente, Bewegungstherapie und weitere Behandlungen.
Kann Cannabis den Verlauf von Parkinson bremsen?
Dafür gibt es keinen Beleg beim Menschen. Laut Leitlinie gibt es bisher überhaupt keine Therapie, die den Verlauf der Erkrankung nachweislich aufhält.[3]
Ist CBD bei Parkinson eine harmlose Alternative?
Auch CBD-haltige Präparate zeigten in kontrollierten Studien keinen klaren Nutzen.[6][7] CBD kann müde machen und mit anderen Medikamenten wechselwirken. Nehmen Sie es deshalb nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein.[11]
Zahlt die Krankenkasse Cannabis bei Parkinson?
Blüten bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Extrakte und Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon können sie bei einer schwerwiegenden Erkrankung übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kasse vorher zustimmt.[12]
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und mit Ihrer Neurologin oder Ihrem Neurologen, wenn Beschwerden trotz Parkinson-Therapie Ihren Alltag stark belasten. Dort lässt sich klären, ob die bestehende Behandlung angepasst werden kann, welche anderen Hilfen es gibt und ob ein Therapieversuch mit einem Cannabis-Arzneimittel in Ihrer Lage überhaupt sinnvoll ist.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung mit Cannabis für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer persönlichen Untersuchung.